Wilhelm Wolf wurde am 28. August 1898 in Pforzheim-Dillstein geboren. Sein Bruder Karl war 11 Jahre jünger. Die Eltern wohnten später in Ludwigsburg.
Am 5. September 1935 heiratete Wilhelm die 12 Jahre jüngere Ellen, geborene Schembs, und wohnte mit ihr in der Jägerstraße 75, ab 1937 Kapfenburgstraße, im Haus seiner Schwiegereltern. Im September 1936 wurde die Tochter Anita geboren, die 2022 im Alter von 85 Jahren verstorben ist.
Zusammen mit seinem Bruder Karl war Wilhelm Wolf als Textilhändler tätig. Sie waren an mehreren Firmen beteiligt in Bad Cannstatt, Reutlingen und Ebingen.
„Sie hatten sich, was ihnen niemand verargen konnte, in den Vorkriegsjahren für ihren und ihrer Familien Lebensbedarf so eingedeckt, dass sie es nicht nötig hatten, später unter der Geltung der Kriegswirtschaftsverordnung Schwarzgeschäfte zu ihrem eigenen Nutzen zu machen.“ So der Rechtsanwalt Dr. Hanns Stock.
Anfang 1943 gerieten die Brüder Wolf unter Verdacht, illegale Geschäfte mit sogenannten „Spinnstoffpunkten“ zu machen. Genauso wie für Lebensmittel, gab es auch für alle Arten von Textilien (= Spinnstoffe) Berechtigungsscheine für den Erwerb solcher Waren. Der im Wirtschaftsamt Angestellte Joseph Dollinger hatte den Brüdern Wolf unterschlagene Punkte weitergegeben und sie hatten offenbar auch Textilien ohne Punkteschecks erworben.
Am 5. Mai 1943 wurde Wilhelm Wolf verhaftet und kam ins Gefängnis Stuttgart in der Olgastraße. Dort besuchte ihn Rechtsanwalt Dr. Stock, der auch nach dem Krieg seine Erkenntnisse zu Protokoll gab. Am 6. Oktober fand der sogenannte „Punkteschieber-prozess“ statt, in dem Dr. Stock der Hauptverteidiger war. Der Vorsitzende des Sondergerichts Stuttgart, Senatspräsident Hermann Cuhorst, hielt es nicht für nötig, eine genaue Beweisaufnahme durchzuführen, sie war in einem einzigen Tag abgeschlossen. Noch vor der Urteilsverkündung verwies er auf die Guillotine und sagte, dort würden die Brüder Wolf auch enden. Die Brüder Wolf wurden dann kurzerhand als „Volksschäd-linge“ bezeichnet, denn nur als solche konnten sie zum Tode verurteilt werden.
Anfang November reiste Rechtsanwalt Stock nach Berlin wegen des vorher eingereichten Gnadengesuchs. Er musste jedoch feststellen, dass vor ihm bereits eine Abordnung der Gauleitung von Württemberg dort gewesen war! Noch zwei Tage vor der Vollstreckung, am 18. November 1943, war Stock wieder in Berlin – und wieder war jemand von der Gauleitung dort gewesen, um auf die Hinrichtung der Brüder Wolf zu drängen.
Wegen Hehlerei oder Bestechung hätten die Brüder Wolf niemals zum Tode verurteilt werden können! Es handelte sich bei dem Prozess letztlich um ein politisches Verfahren: Der eigentlich Schuldige und Drahtzieher war der Angestellte im Wirtschaftsamt Dollinger gewesen. Gegen ihn sollte ein großer Schauprozess geführt werden. Doch er verstarb unter fragwürdigen Umständen einige Tage vor dem Prozess. Man kann zurecht annehmen, dass Wilhelm und Karl Wolf in diesem sogenannten „Punkteschieberprozess“ als Lückenbüßer benützt wurden.
Wilhelm und Karl Wolf starben am 20. November 1943 durch die Guillotine im nördlichen Lichthof des Stuttgarter Justizgebäudes, dem heutigen Landgericht.
Bereits kurz nach dem Krieg wurde festgestellt, dass die beiden Brüder eindeutig zur „Kategorie der übermäßig Bestraften“ gehörten. 1951 wurde dann gerichtlich das Todesurteil aufgehoben und die Vermögenseinziehung ebenfalls als nicht rechtmäßig beurteilt.
Die Wiedergutmachungs-Auseinandersetzungen zogen sich für die Ehefrau Ellen Wolf und ihre Tochter Anita bis in die 1970er Jahre!
Mit dem Aufbau einer parlamentarischen Demokratie nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden von 1945 bis 2009 zwar die nationalsozialistischen Unrechtsurteile aufgehoben. Keiner der Staatsanwälte und Richter, welche die Todesurteile beantragt und gefällt hatten, wurde aber von einem deutschen Gericht rechtskräftig verurteilt, wie im Ausstellungskatalog „NS-Justiz in Stuttgart“ zu lesen ist.
Auch Hermann Cuhorst wurde nie von einem deutschen Strafgericht wegen der rund 100 Todesurteile verurteilt, die er in der NS-Zeit verantwortet hatte.
Cuhorst starb 1991 in Kressbronn am Bodensee im Alter von 92 Jahren.
Am 15. März 2023 wurde für Wilhelm Wolf ein Stolperstein gesetzt vor seinem früheren Wohnort in Feuerbach, Kapfenburgstraße 75.
Der Stolperstein soll dafür sorgen, dass sein Name nicht vergessen wird. Er soll aber auch Erinnerung sein an das Unrechtssystem im NS-Staat und zugleich Mahnung für uns alle, dafür Sorge zu tragen, dass solches Unrecht nie wieder geschieht.
Auf dem Feuerbacher Friedhof gibt es ein Mahnmal für Opfer des Nationalsozialismus. Dort ist der Name Wilhelm Wolf zu lesen. Der Spruch auf der Gedenkstele mahnt ebenfalls, sich selbst und andere an dem Geschehenen reifen zu lassen, aus der Geschichte zu lernen.
Am 13. Juni 1994 wurde an der Mauer neben dem Treppenaufgang zum Justizgebäude (Eingang Landgericht) in der Urbanstr. 20 eine Inschrift zum Gedenken an die Opfer der NS-Justiz eingeweiht. Sie lautet: „Den Opfern der Justiz im Nationalsozialismus zum Gedenken. Hunderte wurden hier im Innenhof hingerichtet. Den Lebenden zur Mahnung.“
Am 29. Januar 2019 wurde im Gebäude des Landgerichts Stuttgart eine Dauerausstellung zur NS-Justiz in Stuttgart eröffnet. Sie erinnert an die Verfolgung und Entrechtung jüdischer Juristen, klärt über Gerichte des nationalsozialistischen Unrechtssystems und die Delikte auf, die den Hingerichteten zur Last gelegt wurden. Die Täter und deren Biografien werden dargestellt, ebenso die Aufarbeitung der NS-Justiz nach 1945.
Recherche und Text: Heinz und Hildegard Wienand,
Stolperstein-Initiative Feuerbach/Weilimdorf