Von Erich Buchin wusste man, dass er kein Freund der Nazis war. Zum Verhängnis wurde ihm jedoch, dass er 1943 gegenüber Unbekannten Zweifel am deutschen Sieg äußerte. Sein Gegenüber diente das Gehörte der Gestapo an. Die sperrte Erich Buchin zwei Wochen ein und verhörte ihn. Danach wurde er nach Berlin gebracht, vor dem Volksgerichtshof wegen „defaitistischer Reden“ angeklagt und in einem sehr kurzen Prozess zum Tode verurteilt. Am Abend des folgenden Tages wurde er erhängt.