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Adolf Gerst, Pflasteräckerstr. 32

Adolf Gerst wurde am 10. März 1895 geboren. Die Familie Gerst wohnte in Gablenberg, in der Pflasteräckerstraße 32. Von Beruf war er Buchbinder, zuletzt arbeitete er als Registraturangestellter bei der Barmer Ersatzkasse. Er war von seiner Kollegin, Frau Teufel, 1943 angezeigt worden, am 29. Oktober wurder er verhaftet. Vom Volksgerichtshof wurde er am 9. Mai 1944 zum Tode verurteilt nach § 5 Abs. 1 der Kriegssonderstrafrechtsverordnung.

Abschrift: 3 L 223. 44 O J. 81. 44

Im Namen des Deutschen Volkes

In der Strafsache gegen den Buchbinder Adolf Gerst aus Stuttgart, dort geboren

am 10. März 1895,

zur Zeit in dieser Sache in gerichtlicher Untersuchungshaft, wegen Wehrkraftzersetzung hat der Volksgerichtshof, 3. Senat, auf Grund der Hauptverhandlung vom 9. Mai 1944, an welcher teilgenommen haben

als Richter:

Volksgerichtsrat Lämmle, Vorsitzer, Landgerichtsdirektor Dr. Münstermann, Regierungspräsident Dreher, Generalleutnant Cabanis, Generalarbeitsführer Müller,

als Vertreter des Oberreichsanwalts:

Erster Staatsanwalt Figge,

für Recht erkannt:

Der Angeklagte Adolf Gerst hat im Jahr 1943 in seiner Arbeitsstätte fortgesetzt defaitistische Propaganda getrieben.

Er wird deshalb wegen Wehrkraftzersetzung zum Tode verurteilt. Die Ehrenrechte werden ihm für immer aberkannt.

Gründe:

Der Angeklagte, der am Weltkriege mit Auszeichnung teilgenommen hat und 1918 in englischer Gefangenschaft geraten ist, war seit 1930 bei der Barmer Ersatzkrankenkasse als Registraturangestellter tätig. Nach der Bekundung seines Arbeiskameraden Karl Fischer waren seine dienstlichen Leistungen einwandfrei. Nur hat er im Dienst an allem etwas auszusetzen gehabt, so daß er bei der 50köpfigen Gefolschaft allgemein den Spitznamen “der Meckerer” führte. Politisch stand der Angeklagte der SPD nahe. Nach Fischer’s Ansicht hat er seine Gesinnung nicht geändert.

Der Angeklagte hat sich auch politisch insbesondere während des Krieges als Meckerer gezeigt. Etwa ein Jahr lang arbeitete er mit der Zeugin Frau Teufel zusammen, die ihren Ehemann an der Front verloren hat. Nach ihrer Bekundung hat er “zu allem etwas (besser) gewußt”. Mit deutlicher Beziehung auf den Führer äußerte er zu Frau Teufel: “Der hat ja einen Blutrausch, der ist ja größenwahnsinnig”, das WHW bezeichnete er als Bettelei, das Reich als “Hurenstaat”, weil “die Weiber (mit dem Mutterkreuz) prämiert” wurden, die einen Haufen Kinder kriegten. Als der Bruder der Zeugin sich zur Waffen SS meldete, meinte er: die sich freiwillig meldeten, seien Idioten. Wiederholt äußerte er über den Verlauf des Krieges gegen Rußland: “Jetzt drehen sie um und gehen der Heimat zu. Es dauert keine 4 Wochen, dann ist der Schwindel aus”. Wenn er die Landkarte im Büro betrachtete, äußerte er ironisch: “Armes Deutschland”. Daß wir die Russen nicht schon lange besiegt hätten, führte er tadelnd darauf zurück, daß wir nicht genügend gerüstet gewesen wären. Zu dem Kaufmann Karl Fischer sagte er: “Die in Berlin (die oben) sollten mal weniger zu essen bekommen, dann wäre der Krieg bald aus”.

Der Angeklagte wurde von seinen Kameraden oft gewarnt, derartige Äußerungen zu tun. So hat ihm Frau Teufel prophezeit, daß er um den Kopf kommen würde, ein gewisser Köble, daß er nach Dachau gebracht werden würde. Diese Mahnungen nahm der Angeklagte nicht ernst, sachliche Auseinandersetzungen lehnte er ab, eine solche mit dem Lehrling Fischer z.B. mit der Begründung, daß Fischer nur nachrede, was ihm in der HJ. vorerzählt werde. Erst als seine Vorgesetzten ihn ermahnten, wurde es etwas besser.

Der Angeklagte gesteht diesen Sachverhalt ein und wird überdies auch durch die Zeugen überführt. Die Äußerungen des Angeklagten ergeben, daß er an den Sieg unserer Waffen nicht glaubt und ihn nicht einmal wünscht. Diese seine Gesinnung har er seiner Nörgelsucht entsprechend vielfach geäußert. Sowohl seine gehässigen Angriffe auf den Führer und auf nationalsozialistische Einrichtungen wie seine pessimistischen Prognosen über den Kriegsausgang waren geeignet, den Willen des deutschen Volkes, den Sieg mit den Waffen zu erkämpfen, zu zersetzen oder mindestens zu lähmen. Das hat der Angeklagte auch gewußt, denn die Folgen seines Meckerns und Miesmachens sind ihm oft und eindringlich vorgehalten worden. Es entspricht auch nur seiner staatsfeindlichen Haltung, daß er den ihm bekannten zersetzenden Erfolg seiner Äußerung in Kauf nahm. Da er keinerlei Gewähr dafür hatte, daß seine Äußerungen nicht weitergetragen werden würden, ist er der Wehrkraftzersetzung schuldig (§ 51 KSSVO).

Ein minder schwerer Fall liegt nicht vor. Es handelt sich nicht um eine einmalige Entgleisung eines sonst positiv eingestellten Menschen, sondern um zahlreiche Äußerungen eines aus Charakterveranlagung negativ gesonnenen Staatsfeindes. Deswegen erscheint der Angeklagte auch unverbesserlich, der geringe, durch die Mahnungen seiner Vorgesetzten erreichte Erfolg nur vorübergehend. Der Angeklagte bildet eine ständige Gefahr, auch wenn er von denen, die ihn genauer kennen, nicht allzu ernst genommen wird. Seine Äußerungen wiegen schließlich an Zahl und Inhalt nicht leicht. Deswegen erschien die Todesstrafe allein geeignet, das Verbrechen des Angeklagten an seinem Volke zu sühnen. An dessen Ehrenrechte fernerhin teilzunehmen, ist der Angeklagte nicht würdig (§ 32 StGB).

Weil der Angeklagte verurteilt ist, muß er auch die Kosten des Verfahrens tragen (§ 465 StPO.).

gez.: Volksgerichtsrat Dämmle

ist dienstlich von Berlin abwesend und verhindert zu unterschreiben.

Dr. Münstermann

Es gibt aus den vorliegenden Akten keine Anhaltspunkte, was die Zeugin Teufel zu ihrer Anzeige veranlasst haben könnte. Es gibt aber Hinweise, dass der Zeuge Fischer versucht hat, ihn zu entlasten, indem er ihn vor Gericht als “Meckerer”darstellte. Denn Meckerei galt selbst bei Roland Freisler, dem Präsidenten des Volksgerichtshofs, nicht als Wehrkraftzersetzung.  Ein milderes Urteil wäre so selbst nach den Maßstäben der Nazi-Justiz möglich gewesen.  Zudem war ein Urteil wegen Wehrkraftzersetzung nur möglich, wenn es sich um öffentliche Äußerungen handelte.  Davon wollten diese Richter nichts wissen, verbanden Meckerei mit Miesmacherei und begnügten sich mit der Möglichkeit, dass Gersts Äußerungen weitergetragen werden könnten.

Sie wurden weitergetragen.  Zur Gestapo.  Das hat ihm das Leben gekostet.  Am 22. Juni 1944 wurde Adolf Gerst mit dem Fallbeil enthauptet.  Keiner seiner Richter, überhaupt keiner der Richter des Volksgerichtshofes, wurde jemals verurteilt.

Nachspiel: 1990 beantragte die SPD-Fraktion im Bezirksbeirat das “Volkshaus” am Schmalzmarkt in “Adolf-Gerst-Haus” umzubenennen.  In der Nazizeit hieß es “Haus der Volkstreue”, war Sitz der NSDAP und Kulisse für zahlreiche Parteikundgebungen, nach Kriegsende wurde es – verschämt – Volkshaus genannt.  Die Vertreter von CDU und FDP sprachen gegen den Antrag, der bei Stimmengleicheit abgelehnt wurde.  Die Bevölkerung habe sich an den Namen “Volkshaus” gewöhnt, war die Begründung, eine Umbenennung wäre daher unangebracht.

An Adolf Gerst erinnert ein Videoclip der Künstler*innen Boris Burgstaller, Wilma Heuken und Gabriele Hintermeier. Den Clip finden Sie hier. Der Prozess gegen Adolf Gerst vor dem Volksgerichtshof steht im Mittelpunkt des StolperKunst-Hörstücks  von denselber Künstler*innen “Völker der Erde -Literarische Entgegnungen zur Sprache der NS-Justiz.”