Klara Leucht war eine mehrfach behinderte Jugendliche, die intensiver Pflege bedurfte. Die 17-jährige wurde 1941 vom Stuttgarter Gesundheitsamt in die „Kinderfachabteilung“ der Landesheilanstalt Eichberg in Hessen eingewiesen und war bereits wenige Tage später tot. Das Gesundheitsamt handelte in behördlichem Übereifer: bis 1941 mussten „nur“ behinderte Kinder bis zum Alter von drei Jahren gemeldet werden. Ab 1942 wurde die Meldegrenze zwar heraufgesetzt – aber auf 16 Jahre!