Wenn man der historischen Literatur zu Stuttgart in der NS-Zeit glauben will, müsste man beinahe annehmen, es hätten in Stuttgart zu keiner Zeit Roma gelebt. Stuttgart jedenfalls scheint am nationalsozialistischen Völkermord an den Sinti und Roma keinen Anteil gehabt zu haben. Könnte man meinen.
Am 12. Januar 2006 bildete sich aus Bürgerinnen und Bürgern der Stuttgarter Stolperstein-Initiativen das Recherchenetzwerk Sinti und Roma, um sich gegenseitig bei der Spurenlese und Quellensuche zu unterstützen und die Recherchearbeiten mit- und aufeinander abzustimmen. Unser Arbeitskreis wird fachlich begleitet vom Archiv der Diözese Rottenburg-Stuttgart (Kontakt: Michael Leser, Jahnstraße 30, 70597 Stuttgart, Tel. 0711/9791 3261, MiLeser@bo.drs.de). Wir verstehen uns als Teil der Stolperstein-Initiativen, die “Gegen das Vergessen” arbeiten, die Opfer des Nationalsozialismus aus der Anonymität von Denkmälern herausholen wollen, um deren persönliches Schicksal dort zu verorten und mit Stolpersteinen zu verankern, wo sie einmal gelebt haben.
Uns geht es insbesondere darum, den Opfern aus dem Kreis der Stuttgarter Sinti und Roma ein ehrendes Gedenken vor Ort zu ermöglichen und sie nachhaltig in das öffentliche Bewusstsein zu rücken.
Uns geht es insbesondere darum, den Opfern aus dem Kreis der Stuttgarter Sinti und Roma ein ehrendes Gedenken vor Ort zu ermöglichen und sie nachhaltig in das öffentliche Bewusstsein zu rücken.
Wir verstehen uns auch als Erweiterung und Fortführung der Initiative der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts der Stadt Stuttgart, die sich mit der Verstrickung sozialer Berufe und der Sozialbürokratie in die menschenverachtenden Aussonderungs- und Mordprogramme im Nationalsozialismus beschäftigt haben. Im Jahr 2000 wurde daraufhin ein “Denk-Mal” im Foyer des Jugendamts geschaffen, das am Beispiel der Sinti-Kinder von Mulfingen auf die Verschleppung von Sinti- und Roma-Kindern aus Heimen der Fürsorgeerziehung aufmerksam machen will.
Nicht zufällig erinnern deshalb die ersten Stolpersteine für Sinti und Roma im Stuttgarter Weichbild an “Mulfinger Kinder” aus Stuttgart, den Cannstatter Geschwistern Kurz. Auf Empfehlung der Stuttgarter Initiativen setzte ihnen der Kölner Aktionskünstler Gunter Demnig am 29. April 2006 vor dem Haus Badergasse 6 in Bad Cannstatt Stolpersteine.
Die Steine für die Geschwister Kurz symbolisieren Unüberbietbares! Die Ermordung von unschuldigen Kindern: im Wahn einer Ideologie, im Räderwerk einer perfektionierten Vernichtungsmaschinerie, in der Verdrängung von Verantwortung und Schuld.
Eines unserer nächsten, längerfristig angelegten Projekte hat die Entschlüsselung des größten Transports württembergischer Sinti und Roma in das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau zum Ziel. Von dieser Deportation erfahren Sie Näheres unter »Abfahrt Stuttgart: 15. März 1943«.
Werden Sie “Stolperstein-Pate” indem Sie 120 € (oder einen Teilbetrag) mit dem Stichwort “Stolpersteine für Sinti” an Die AnStifter – InterCulturelleInitiativen e.V. auf das Konto mit der IBAN DE31 4306 0967 7000 5827 01 einzahlen. Wenn Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, vermerken Sie dies bitte auf dem Überweisungsträger.
Treffer: 25
- Johanna Kling, Reinhold-Brändle-Weg 8
- Marta Kling, Reinhold-Brändle-Weg 8
- Johann Kling, Reinhold-Brändle-Weg 8
- Albert Karl Kurz, Badergasse 6
- Otto Kurz, Badergasse 6
- Sonja Kurz, Badergasse 6
- Thomas Kurz, Badergasse 6
- August Reinhardt, Neckartalstr. 145
- Friederike Reinhardt, Neckartalstr. 145
- Johann Reinhardt, Neckartalstr. 145
- Heinz Reinhardt, Neckartalstr. 145
- Josef Reinhardt, Neckartalstr. 145
- Maria Reinhardt, Auf der Steig 108
- Johannes Reinhardt, Düsseldorfer Str. 59
- August Reinhardt, Reinhold-Brändle-Weg 8
- Albert Reinhardt, Reinhold-Brändle-Weg 8
- Friederike Reinhardt, Büsnauer Str. 260
- Elisabeth Schneck, Stöckachstr. 28
- Josef Schneck, Stöckachstr. 28
- Sofie Schneck, Stöckachstr. 28
- Pauline Schneck, Stöckachstr. 28
- Donatus Schneck, Stöckachstr. 28
- Gisela Schneck, Stöckachstr. 28
- Josef Maria Schneck, Stöckachstr. 28
- Irene Winter, Hackstr. 24