Erich Ruthardt – zur Ermordung vom Stuttgarter Gesundheitsamt in die Heilanstalt Eichberg eingewiesen.
Am 21. September 1943 teilte die Landes-Heilanstalt Eichberg im Rheingau dem Gesundheitsamt in Stuttgart mit:
„Das Kind Erich Ruthardt, geb. am 14.2.1919, kann hier jederzeit aufgenommen werden an einem beliebigen Wochentag, außer Samstag und Sonntag.
Der Direktor“
Der junge Mann, der von der Landesheilanstalt Eichberg in Hessen als „Kind“ bezeichnet wurde, Erich Ruthardt, war zu diesem Zeitpunkt bereits 24 Jahre alt und damit volljährig.
Erich Ruthhardt war geistig und körperlich behindert. Er wurde seit seiner Geburt zu Hause von seiner Mutter versorgt und gepflegt. Einige Nachbarn erinnern sich daran, dass Erich in einem Leiterwagen herumgefahren wurde, da er nicht gehen konnte.
Dem Städtischen Gesundheitsamt in Stuttgart war Erich Ruthardt dadurch aufgefallen, dass er nie zu einem Impfterminen erschienen war. Erichs Mutter, die Witwe Julie Ruthardt, sagte am 19. Juli 1948 bei der Polizei in Tübingen aus:
„Da das Kind infolge der Schwächlichkeit seines Körpers nicht geimpft werden konnte, richtete sich das Augenmerk des staatlichen Gesundheitsamtes in Stuttgart auf dasselbe. Eines Tages erhielt ich eine Aufforderung, auf dem Gesundheitsamt Stuttgart zu erscheinen. Als ich dort hinkam, wurde ich gefragt, ob ich meinen kranken Sohn Erich nicht für einige Zeit in ein Kinderheim zur Beobachtung bringen möchte. Da meine Mutter damals gelähmt war und ich wegen der Pflege derselben sehr in Anspruch genommen war, willigte ich ein.“
Frau Ruthardt wusste nicht, dass Dr. Hedwig Eyrich, die Ärztin des Gesundheitsamts, bei der sie mit ihrem Sohn gewesen war, daraufhin am 21. Juli 1943 einen Meldebogen über ihren Sohn an die Gesundheitsabteilung des Württembergischen Innenministeriums sandte, mit der Bitte um Weiterbehandlung. Die Ärztin behauptete darin, die Mutter sei mit einer Anstaltsunterbringung einverstanden.
Mit einem solchen Meldebogen wurden Kinder mit Missbildungen und Behinderungen bis zum Alter von 16 Jahren dem „Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“ in Berlin gemeldet.
Zum Ausfüllen und Absenden des Meldebogens war die Ärztin Dr. Hedwig Eyrich keinesfalls verpflichtet, sie tat dies aus freien Stücken.
Diesen Meldebogen leitete Obermedizinalrat Dr. Otto Mauthe, der Stellvertreter des berüchtigten Ministerialrats Prof. Dr. Eugen Stähle, an den sogenannten „Reichsausschuss“ weiter. Dieser „Reichsausschuss“ in der „Kanzlei des Führers“ war die getarnte Organisationszentrale für die Krankenmorde der Nationalsozialisten an Kindern, die die NS-Terminologie „Kindereuthanasie“ nannte. Die NS-Propaganda verunglimpfte Kranke Menschen und Menschen mit Behinderung als „lebensunwer“.
Die Ärztin Dr. Hedwig Eyrich vom Stuttgarter Gesundheitsamt, das Obermedizinalrat Dr. Karl Lempp damals kommissarisch leitete, hatte also von Anfang an nicht die Unterbringung von Erich Ruthardt „für einige Zeit in ein[em] Kinderheim zur Beobachtung“, sondern dessen Ermordung beabsichtigt. Um das Einverständnis von Erichs Mutter für eine Heimunterbringung zu bekommen, hatte sie deren Notlage ausgenutzt, sie unter psychischen Druck gesetzt und mit Lügen getäuscht.
Am 2. September 1943 antwortete der stellvertretende Geschäftsführer des „Reichsausschusses“, Richard von Hegener, auf die Meldung aus Stuttgart:
„Anliegend reiche ich die mir am 18.8.1943 übermittelte Meldung über den Obengenannten zu meiner Entlastung zurück, da dieser zur Unterbringung in einer Kinderfachabteilung des Reichsausschusses im Hinblick auf sein Lebensalter nicht geeignet ist. In den erwähnten Kinderfachabteilungen können nur Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr Aufnahme finden.
Ich stelle anheim, sich direkt mit dem Leiter einer günstig gelegenen Heil- und Pflegeanstalt (gegebenenfalls auch Landesheilanstalt Eichberg/Rheingau über Eltville) in Verbindung zu setzen.
Heil Hitler.“
Letzteres tat dann die Ärztin Dr. Hedwig Eyrich vom Stuttgarter Gesundheitsamt, obwohl sie auch jetzt nichts hätte veranlassen und weiterverfolgen müssen. Sie schrieb, nachdem sie den eingangs zitierten Brief von der Landes-Heilanstalt Eichberg erhalten hatte, am 6. Oktober 1943 zurück:
„Wir teilen Ihnen mit, dass der obengenannte Kranke am Dienstag, den 12. 10. 1943, von Wiesbaden aus mit dem Sanitätswagen Ihrer Anstalt zugeführt wird.
Im Auftrag: Dr. Hedwig Eyrich“
Erich Ruthardt starb in der Heilanstalt Eichberg am 13. Oktober 1943, einen Tag nach seiner Ankunft. „Herzschwäche“ steht auf seinem Totenschein als Todesursache. Tatsächlich wurde Erich Ruthhardt Opfer der dezentralen oder sogenannten „wilden“ „Euthanasie“.
Der Anstaltsdirektor Dr. Walter Schmidt meldete der Mutter von Erich Ruthardt:
„Hierdurch müssen wir Ihnen mitteilen, dass Ihr Sohn Erich Ruthardt, geb. am 14.2.1919 zu Stuttgart, am 13. 10.43, mittags 12.30 Uhr, in unserer Anstalt von seinem unheilbaren Leiden durch einen sanften Tod erlöst worden ist.“
Im Beisein von Angehörigen, einer Schulklasse der Ameisenbergschule und zahlreicher Interessierter wurde im November 2010 ein Stolperstein für Erich Ruthhardt vor dem Haus Ameisenbergstraße 24 verlegt.
Recherche: Dr. Karl-Horst Marquart und Elke Martin
Text: Dr. Karl-Horst Marquart, Elke Martin, Gudrun D. Greth, Stolperstein-Initiative Stuttgart-Ost
Quellen:
HaStA Hessen, Krankenakte