Ernst Dreher (ev.) wurde am 11. Mai 1908 als gesundes Kind geboren. Er wohnte mit seinen Eltern Karl und Karoline Dreher und seinen fünf Geschwistern in dem damaligen Wohnhaus Rotenbergstraße 120. Ernst besuchte die Volksschule und war ein guter Schüler. Seine Malerlehre schloss er mit einer Belobigung ab. In den Folgejahren war er hin und wieder arbeitslos. Er heiratete seine Frau Hilde. Das Paar wohnte in Feuerbach. Die Ehe blieb kinderlos. Über den Schwiegervater bekam Ernst in der Lederwarenfabrik Roser in Feuerbach eine Stelle als Hilfsarbeiter. Er musste Farbpulver für die Lederfärbung mischen und aufbereiten.
Als im Jahr 1935 bei ihm erste Krankheitssymptome einer Schizophrenie festgestellt wurden, führte er dies zunächst auf die Arbeit mit den Farben zurück. Ab November war er nicht mehr arbeitsfähig.
Psychische Krankheiten, denen die Ärzte hilflos gegenüberstanden, wurden damals oft voreilig als Erbkrankheiten angesehen.
Der nationalsozialistische Staat verherrlichte das Ideal einer auch durch Gesundheit überlegenen deutschen Rasse. Schon 1933 schuf er mit dem “Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses” das züchterische Werkzeug, Menschen gezielt von der Fortpflanzung auszuschließen. Stellte ein Arzt eine Erbkrankheit fest, hatte er dies dem Gesundheitsamt zu melden. Das prüfte noch einmal und beantragte die Zwangssterilisierung. Betroffene konnten Einwände vorbringen, aber die Entscheidung fällte das “Erbgesundheitsgericht”, eine neue Abteilung beim Amtsgericht.
So lief es auch im Fall von Ernst Dreher. Antragsteller und Gutachter war der Obermedizinalrat Dr. Karl Lempp, Chefarzt des Städtischen Kinderkrankenhauses, zugleich stellvertretender Leiter des Gesundheitsamtes, “Stuttgarter Stadtarzt”, Mitglied der NSDAP, des NS-Ärztebundes und weiterer NS-Berufsverbände. Ernst Drehers Vater brachte Einwände vor, die jedoch gegenüber dem mit Dr. Lempps Autorität vorgetragenen Ziel der Rassegesundheit zurückstehen mussten. So wurde Ernst Dreher im Dezember 1936 zwangssterilisiert.
Die Ehefrau beantragte die Auflösung der Ehe. Nach der Scheidung lebte Ernst wieder bei seinen Eltern. In den Jahren 1936 bis 1940 kam er mehrmals zur Behandlung ins Bürgerhospital, nach Zwiefalten und nach Tübingen. Diese Klinikaufenthalte brachten aber nur kurze Besserung seines Zustandes. Im Dezember 1939 wurde er dauerhaft in die staatliche Heilanstalt Zwiefalten eingewiesen.
Nachdem Ernst Dreher aus nationalsozialistischer Sicht seinen Beitrag zur Erbgesundheit der deutschen Rasse geleistet hatte, sollte man meinen, dass ihn der Staat in Ruhe lässt. Doch nun liefen die Planungen für den Krieg und erforderten Lazarettbetten und Pflegepersonal. Es erschien wirtschaftlich vernünftig, dafür die vorhandenen Heilanstalten zu nutzen. Dazu mussten sie freilich erst von den “nutz- und wertlosen” Kranken befreit werden. In enger Abstimmung zwischen Berlin, Stuttgart und Karlsruhe wurde in Grafeneck auf der Münsinger Alb ein Tötungszentrum für den Südwesten eingerichtet. Planung und Bau dauerten nur wenige Monate. Lediglich ein Gesetz fehlte, das dem Staat erlaubt hätte, bei Bedarf seine Bürger zu töten. Deswegen mussten die Morde geheim gehalten werden. Dennoch erfüllte Grafeneck von Februar bis Dezember 1940 mit über 10.600 Morden sein Plansoll an der Zielvorgabe von reichsweit “65-70.000 Fällen”.
Am 9. Dezember 1940, vier Tage vor Einstellung des Tötungsprogramms, ließ die Heilanstalt Zwiefalten noch einmal 63 der ihr anvertrauten Patienten nach Grafeneck abholen und grausam ermorden. Unter ihnen war auch Ernst Dreher.
Der Stolperstein für Ernst Dreher wurde am 15.05.2015 verlegt.
Die Inschrift lautet:
HIER WOHNTE
ERNST DREHER
JG. 1908
EINGEWIESEN 1939
HEILANSTALT ZWIEFALTEN
‘VERLEGT’ 9.12.1940
GRAFENECK
ERMORDET 9.12.1940
AKTION T4
Recherche und Text: Stolperstein-Initiative Stuttgart-Ost