Frieda Schönleber wird am 24. September 1892 geboren. Ihr Geburtsort ist nicht bekannt. Sie lernt in Stuttgart Emil Rühlemann kennen, geboren am 14.9.1888 in Lunstadt, Kreis Querfurt, der seit 1906 mit Wohnung in der Solitudestraße 7 (heute Hohewartstraße) gemeldet ist. Frieda stammt aus einer Familie mit fünf Kindern. In der Reihe ist sie das dritte Kind, evangelisch getauft. Ihr Vater ist Karl Schönleber, Hilfsarbeiter in Stuttgart-Ostheim. Er kommt 1905 durch einen Unglücksfall ums Leben. Mutter Wilhelmine, geborene Kraus, stammt aus dem Kanonenweg 151 in Stuttgart-Ostheim, der heutigen Haußmannstraße.
Frieda Rühlemann heiratet am 8. Mai 1913 den Terrazzoarbeiter und Bodenleger Emil Rühlemann und bringt Tochter Hedwig mit in die Ehe. Nach der Eheschließung zieht sie zu ihrem Ehemann in die Hohewartstraße 7. Frieda hat den Beruf der Buchbinderin erlernt und ist beschäftigt beim DVA-Verlag in Stuttgart. Im September 1914 kommt ihr zweites Kind, Gertrud, zur Welt. Seitdem ist sie Hausfrau. Emil Rühlemann arbeitet bei der Firma Gustav Doh in Feuerbach.
Schon kurz nach der Eheschließung stellt sich heraus, dass der Ehemann ein Trinker und viele Tage unterwegs ist. Eine der beiden Töchter landet wohl schon in jungen Jahren in einem Fürsorgeheim. Beide Mädchen arbeiten bei der Textilfirma Bleyle in Stuttgart.
Frieda befindet sich in großer finanzieller Not, da sie von ihrem Mann kein Geld bekomme. Er habe Schulden gemacht, die sie zu bezahlen habe. Sie stottert sie ab von den 30,- Reichsmark, die sie pro Woche als Garderobenfrau bei der Firma Bosch in Feuerbach verdient.
Im Jahr 1921 wird sie wegen versuchter Abtreibung an einer Frau aus Schorndorf mit Gefängnishaft von 10 Monaten bestraft und in das Frauengefängnis Gotteszell bei Schwäbisch Gmünd eingeliefert.
Im März 1933 wird Frieda vom Schwurgericht Stuttgart zu einem Jahr Gefängnis verurteilt wegen wiederholter gewerbsmäßiger Abtreibungsversuche. Das Gericht kann in keinem Fall eine vollendete Abtreibung feststellen, sondern „lediglich“ mehrere Versuche. Die Angeklagte, so die Urteilsbegründung, habe sich von dem Gedanken leiten lassen, sich durch Wiederholung ihrer Tat eine Geldquelle zu verschaffen. Damit habe sie gegen den Paragraphen 218 verstoßen und sich strafbar gemacht. Frieda verbüßt die Strafe im Jahr 1934 ebenfalls in der Strafanstalt Gotteszell. Wer von ihren Taten erfahren und sie denunziert hat, ist nicht bekannt.
Nachdem Frieda Rühlemann fast 8 Monate ihrer Gefängnisstrafe abgesessen hat, reicht ihr Mann im August 1934 ein Gnadengesuch beim Württembergischen Justizminister ein und bittet darum, die Reststrafe seiner Frau in eine Geldstrafe umzuwandeln. Mit Schreiben von September 1934 lehnt der Justizminister eine „Strafunterbrechung mit der Aussicht auf Begnadigung nach Ablauf einer Probezeit oder Umwandlung des Strafrests in eine Geldstrafe“ ab.
In der Strafanstalt Gotteszell hat Frieda den Posten einer Badewärterin. Sie verdiene Mitleid, bescheinigt ihr die Strafverwaltung gegenüber einer gerichtlichen Anfrage und befürwortet eine Strafunterbrechung.
Was zwischen dem 30. Januar 1935, dem Tag der Entlassung aus der Haftanstalt Gotteszell, und dem Jahr 1942 geschehen ist, wissen wir nicht. Es könnte sein, dass Frieda Rühlemann nach der verbüßten Haft nicht nach Feuerbach entlassen, sondern sofort in das Konzentrationslager Ravensbrück überstellt wird. Dass sie in Ravensbrück inhaftiert wird, ist erwiesen. Wie lange sie dort festgehalten wird, ist nicht bekannt. Fest steht auch, dass sie von Ravensbrück in das KZ Bernburg (Brandenburg) deportiert wird.
In den „Blättern aus Ravensbrück“, die im Archiv der Gedenkstätte Ravensbrück aufbewahrt werden, wird berichtet von der sog. „Sonderbehandlung 14f13“. Sie wird durchgeführt in den Anstalten Bernburg, Sonnenstein Pirna und Hartheim. Im Verlauf von drei Phasen zwischen Frühjahr 1941 und Frühjahr 1945 finden mehrere tausend Häftlinge aus Konzentrationslagern den Tod. „Sonderbehandlung“ bedeutet im nationalsozialistischen Sprachgebrauch physische Vernichtung von Menschen. Dabei steht „14f“ für den Tod im Konzentrationslager und „13“ für den Transport in eine „Euthanasie“-Anstalt.
In die zweite Phase der „14f13“-Aktion, die von August 1941 bis Frühjahr 1943 andauert und von der die Arbeitsunfähigen, Berufsverbrecher und sonstige „Ballastexistenzen“ betroffen sind, fällt auch Frieda Rühlemann. Sie ist wahrscheinlich in dieser Phase mit dem Vernichtungstransport von Ravensbrück nach Bernburg gekommen.
Sie stirbt in der Gaskammer von Bernburg. Ihr Tod wird von den Nazi-Schergen auf den 11. Juni 1942 datiert.
Am 11. April 2011 wurde für Frieda Rühlemann ein Stolperstein verlegt.
Recherche und Text: Heinz Wienand, Stolperstein-Initiative Feuerbach/Weilimdorf